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Private Krankenzusatzversicherung

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Private Krankenzusatzversicherung

Bei einer privaten Krankenzusatzversicherung handelt es sich um einen Teilbereich der privaten Krankenversicherung.

Die meisten Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Alle gesetzlichen Krankenkassen erheben einen einheitlichen Beitragssatz und bieten ein weitgehend gleiches Leistungsspektrum nach dem Sozialgesetzbuch an.

In den vergangenen Jahren sind Schritt für Schritt jedoch immer mehr Zusatzleistungen gestrichen und Zuzahlungen für Krankenversicherte eingeführt worden: Eine Brille muss heute ebenso aus eigener Tasche bezahlt werden wie hochmoderner Zahnersatz. Als Antwort auf diese steigenden Eigenleistungen bieten die gesetzlichen Kassen ihren Mitgliedern heute selbst private Krankenzusatzversicherungen an, mit denen die Lücke zwischen dem gesetzlichen Leistungskatalog und den eigenen Ansprüchen an eine moderne Krankenversorgung geschlossen wird.

Bei einer privaten Krankenzusatzversicherung handelt es sich um einen Teilbereich der privaten Krankenversicherung. Im Gegensatz zur gesetzlichen und privaten Krankenvollversicherung deckt die Krankenzusatzversicherung zusätzliche Krankheitsrisiken wie Krankenhausbehandlungen und Zahnersatz ab.

Private Krankenzusatzversicherungen werden von zahlreichen Versicherungsgesellschaften angeboten. Seit einigen Jahren sind private Krankenzusatzversicherungen auch über die gesetzlichen Krankenkassen erhältlich, die diese Tarife als optionale Zusatzleistung in Zusammenarbeit mit privaten Versicherern anbieten. Sie können die private Krankenzusatzversicherung Ihrer Wahl also direkt bei einer Versicherungsgesellschaft oder über Ihre Krankenversicherung abschließen. Die privaten Zusatztarife zur gesetzlichen Krankenversicherung sind wie eine Art Baukasten-System aufgebaut und lassen sich somit auch kombinieren. Besonders häufig werden Zahnzusatzversicherungen gewählt.

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Beliebteste private Krankenzusatzversicherungen: die Vorteile im Überblick

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt längst nicht mehr alle Kosten einer Gesundheitsbehandlung. Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie unter anderem Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel sowie für Zahnersatz leisten.

Auch Brillen wurden mit wenigen Ausnahmen aus dem Leistungskatalog gestrichen. Eine private Krankenzusatzversicherung deckt verschiedene Leistungsbereiche ab, die von den gesetzlichen Kassen nicht erfasst werden oder mit aufwendigen Zuzahlungen verbunden sind. Sie können beispielsweise eine private Krankenzusatzversicherung für Heilpraktiker-Behandlungen abschließen, die nicht zum Leistungskatalog der Kassen zählt, oder einen Tarif für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen wählen. Besonders häufig entscheiden sich Mitglieder der gesetzlichen Kassen für eine private Zahnzusatzversicherung für Implantate, Kronen und anderen Zahnersatz. Per Zusatztarif kann man auch Chefarztbehandlungen und Einbettzimmer im Krankenhaus erhalten.

Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung sichern Sie sich als Mitglied einer gesetzlichen Kasse zusätzliche Leistungsbereiche mit Kostenübernahme für Gesundheitsbehandlungen.

Alternativ können Sie all diese Zusatzleistungen natürlich auch selbst bezahlen. An Ihre Krankenzusatzversicherung leisten Sie monatlich einen bestimmten Beitrag. Beachten Sie aber, dass viele Zusatzversicherungen nur eine anteilige Kostenübernahme bieten und an zahlreiche Bedingungen geknüpft sind. Sie müssen in der Krankenzusatzversicherung häufig eine Wartezeit einhalten und die Zusatzversicherung daher immer mehrere Monate vor dem eigentlichen Behandlungsbeginn abschließen.

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