Private Krankenzusatzversicherungen werden immer beliebter: Immer mehr gesetzlich Krankenversicherte entscheiden sich für einen privaten Zusatzschutz.
Zu den bekanntesten Krankenzusatzversicherungen zählt die Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Die private Krankenzusatzversicherung gehört zur privaten Krankenversicherung und deckt Risiken außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Kassen ab. Auch Auslandskrankenversicherungen, Policen für Chefarztbehandlungen im Krankenhaus oder Sehhilfen werden sehr häufig als zusätzliche Gesundheitsleistung abgeschlossen.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie sich für eine oder mehrere private Krankenzusatzversicherungen Ihrer Wahl entscheiden.
Diese Zusatzversicherungen werden von privaten Versicherungsgesellschaften angeboten. Oft bietet Ihnen auch Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Möglichkeit, zusätzliche Gesundheitsleistungen privat abzudecken: Die gesetzlichen Kassen bieten als Vermittler private Krankenzusatzversicherungen an. Eine private Krankenzusatzversicherung wie die Zahnzusatzversicherung übernimmt anteilig Ihren Eigenanteil, den Sie beispielsweise für Zahnersatz aus eigener Tasche bezahlen müssen. Je nach Vertragsbedingungen erstattet Ihnen die private Zusatzversicherung beispielsweise die Hälfte der Kosten, die Sie als Eigenanteil bezahlt haben. Sie können private Krankenzusatzversicherungen für Gesundheitsleistungen abschließen, die Ihnen besonders wichtig sind. Dazu zählt die Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Weiterhin decken Sie mit einer privaten Zusatzversicherung besonders Leistungsbereiche mit hohem Eigenanteil wie Zahnersatz ab. Beachten Sie jedoch für alle Krankenzusatzversicherungen die obligatorischen Wartezeiten vor dem Beginn Ihrer Behandlung.
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Zu den wesentlichen Merkmalen der privaten Krankenzusatzversicherung zählen unterschiedliche Wartezeiten zwischen Vertragsabschluss und Beginn des Versicherungsschutzes.
Die Wartezeit liegt in der Regel zwischen drei und acht Monaten und wird in den Vertragsbedingungen definiert. Die Wartezeiten machen deutlich, dass es sich bei einem privaten Krankenzusatzschutz um einen langfristigen und vorausschauenden Versicherungsschutz handelt. Bereits begonnene oder geplante Behandlungen sind oft nicht eingeschlossen – die Zahnzusatzversicherung deckt also keine Zahnersatzbehandlung ab, die Sie bereits angefangen haben. Auch bei anderen Tarifen müssen Sie die vertraglich vereinbarten Wartezeiten beachten.
Die Wartezeiten in der privaten Krankenzusatzversicherung sind in der Regel nicht für Unfälle gültig.
Das bedeutet, dass Sie auch während der Wartezeit nach einem unfallbedingten Zahnverlust oder vergleichbaren Fällen einen Leistungsanspruch haben. Besonders lange Wartezeiten gelten in der privaten Krankenzusatzversicherung für Leistungsbereiche wie Zahnersatz. Neuerdings werden aber auch bereits Zusatzversicherungen ohne Wartezeiten angeboten, die bereits begonnene Behandlungen ausdrücklich mitversichern. Solche Tarife finden Sie speziell im Segment der Zahnzusatzversicherungen. Diese Tarife schließen tatsächlich laufende Behandlungskosten mit ein, fallen aber dafür in der Regel auch teurer aus. Sie erhalten ohne Wartezeit einen vereinbarten Kostenübernahmeanteil auf Basis der Eigenleistung oder auch eine Verdopplung des Festzuschusses von Ihrer privaten Versicherung erstattet.