Die SCHUFA besteht seit dem Jahr 1927 als Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Das Ziel der Gründung war die Einrichtung einer neutralen Instanz, die Handelsunternehmen, Energieversorgern und weiteren Lieferanten Auskünfte über private Personen und deren finanzielle Situation (Schuldensituation) geben kann.
Die Auskunftsdatei enthielt bereits 1929 1,5 Millionen Datensätzen von privaten Kreditnehmern. 1952 schlossen sich regionale Organisationen zur Bundes-SCHUFA zusammen. Seit Mitte der 1990er Jahre ordnet die SCHUFA allen Verbrauchern einen persönlichen Bonitätswert zu.
Die Schutzgemeinschaft besteht aus zahlreichen Eigentümern, die zu über 80 Prozent den Banken, Kreditinstituten und Sparkassen zugerechnet werden. Den Rest der Anteile halten Handelsbetriebe und andere Unternehmen. Die SCHUFA sieht ihre Aufgabe darin, Kredit vergebende Unternehmen von der Bank bis zum Handelsunternehmen vor Verlusten im Kreditgeschäft (Vergabe von Ratenkrediten) zu bewahren.
Alle Informationen erhält sie von ihren Vertragspartnern. Sie speichert sämtliche Informationen über die ihr gemeldeten Ratenkredite von Privatpersonen. Banken und Sparkassen gehören ebenso zu Informationsgebern wie Fach- und Einzelhandel, Kreditkartenunternehmen sowie Telefongesellschaften.
Die Schufa speichert alle persönlichen Daten eines Kreditnehmers sowie alle für die Kreditaufnahme relevanten Daten. Bevor es zu einer Kreditzusage kommt, wenden sich die Vertragspartner an die SCHUFA, um Auskunft über die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden einzuholen. Die Schutzgemeinschaft bewertet mittels Kredit-Scorings das Kreditrisiko.
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Die SCHUFA ist ein privates Wirtschaftsunternehmen, welches private Verbraucherdaten sammelt, auswertet und weitergibt.
Sie möchte nicht nur ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen bewahren. Es geht hier auch darum, den privaten Verbraucher vor einer Überschuldung zu schützen. Die Schufa funktioniert auf der Basis eines computergesteuerten Informationsaustausches zwischen den jeweiligen Vertragsunternehmen und der SCHUFA. Im Allgemeinen leiten die Vertragspartner Daten bereits ab der Beantragung weiter. Dies gilt auch für eine oder nicht erfolgte Auszahlung von Krediten. Wichtige Informationen sind außerdem der Stand der Rückzahlung sowie die vom Verbraucher vertragsgemäße Abwicklung von geschäftlichen Beziehungen.
Ab April 2010 ist für eine Weitergabe der Daten keine Einwilligung des Kunden mehr erforderlich.
Für die Auswertung werden nicht nur alle Personen- und Vertragsdaten gemeldet.
Die Vertragspartner melden der Schutzgemeinschaft auch ein nicht-vertragsgemäßes Verhalten des Verbrauchers. Gespeichert werden alle Mahnungen, Forderungen und Kredit-Ausfälle.
Auf die Weitergabe der Daten können Kunden keinen Einfluss nehmen. Ein Widerspruchsrecht gibt es hier nicht.
Vertragspartner der SCHUFA erhalten auf Anforderung einen ermittelten Scoring-Wert.
Dieser individueller Wert wird jedem Verbraucher zwischen 1 und 1.000 zugeordnet.
Ein niedriger Wert steht für eine hohe Kreditwürdigkeit. Der Scoring-Wert als Rechengröße ist hinsichtlich seiner wahren Aussagekraft umstritten, da eine Zahl für die individuelle Beurteilung des Kunden eigentlich nicht ausreicht.