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Restschuld­versicherung

Sichern Sie mit der Restschuld­versicherung Kredite und Bau­finanzierungen ab.

Restschuldversicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Restschuldversicherung als Sicherheit für teure Kredite

Eine Baufinanzierung geht meist mit einer hohen Kreditsumme einher, die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer über viele Jahre tilgen. Laufende Kredite jedoch müssen auch nach dem eigenen Ableben weiter abbezahlt werden. Damit Ihre Hinterbliebenen im Ernstfall nicht auf den hohen Schulden sitzen bleiben, können Sie die Rückzahlung eines teuren Kredites über die Restschuldversicherung absichern. Die Vertragslaufzeit der Versicherung entspricht in der Regel der Laufzeit des abzuzahlenden Darlehens.

Im Gegensatz zur klassischen Risikolebensversicherung (RLV) bleibt die Deckungssumme der Restschuldversicherung während der Vertragslaufzeit nicht konstant, sondern fällt mit sinkendem Kreditbetrag. Da die Tilgung eines Kredites meist mit einer festgelegten Monatsrate einhergeht, sinkt die von dem Versicherer zu zahlende Restschuld kontinuierlich. Parallel zur Kredittilgung sinken damit auch die Versicherungsbeiträge. Tritt der Leistungsfall ein, geht die Deckungssumme direkt an das Kreditinstitut, etwaige Überschüsse stehen in der Regel Erbinnen und Erben zu.


Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme

Die Restschuldversicherung ist eine Form der klassischen Risikolebensversicherung. Das Ziel der Risikolebensversicherung ist, Hinterbliebene im eigenen Todesfall vor finanziellen Engpässen zu schützen. Im Versicherungsfall erhalten Begünstigte dabei eine vorab vereinbarte, konstante Deckungssumme, mit der die Erben im Idealfall alle anfallenden Kosten und finanziellen Ausfälle decken können.

Die Restschuldversicherung ist eine Art der Risikolebensversicherung, die explizit für nur die Absicherung eines Kredites oder Baudarlehens gedacht ist. Da die im Ernstfall benötigte Deckungssumme mit zunehmender Tilgung fällt, wird diese Form der RLV fallende Risikolebensversicherung oder Restkreditversicherung genannt.

Mit einer Restschuldversicherung können Sie zuweilen auch weitere Risiken absichern, etwa unvorhergesehene Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit. Die Einzelheiten dieser Art von Lebensversicherung ergeben sich aus dem Vertrag und den darin aufgeführten Klauseln.


Zwei Modelle der Restschuldversicherung

  • Linear fallende Restschuldversicherung: Hier reduziert sich die Versicherungssumme periodisch um einen festen Betrag. Bei diesem Modell sinkt die Deckungssumme jedoch womöglich schneller als die Restschuld. Grund hierfür sind Zinsen, für die zu Beginn der Tilgung ein Großteil der Kreditrate aufgewendet wird.
  • Annuitätisch fallende Restschuldversicherung: In diesem Fall entspricht die Versicherungssumme immer in etwa der Restschuld des Darlehens. Das bedeutet, dass sich die Versicherungssumme je am Zinssatz und Tilgungssatz des Kredits oder der Baufinanzierung orientiert.

Sondermodelle der Restschuldversicherung – Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit

Während eine klassische Risikolebensversicherung nur im Todesfall zahlt, greifen umfangreichere Tarife der Restschuldversicherungen auch bei unvorhergesehener Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit. Bei Eintritt des Versicherungsfalls zahlt die Versicherung eine Arbeitsunfähigkeitsrente an die versicherte Person. Diese Zusatzleistungen sind allerdings sehr teuer und nicht immer empfehlenswert. Verfügt die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer bereits über eine private Unfallversicherung, eine Kapitallebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung, ist eine zusätzliche Absicherung über die Restschuldversicherung nicht nötig.

Wenn einige Risiken nicht reguläre Vorsorge- und Risikoversicherungen abgedeckt sein, kann die Restschuldversicherung diese Sicherheit bieten. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund einer schwerwiegenden Krankheitsvorgeschichte oder anderer Risiken nicht möglich ist. Vergleichen Sie die unterschiedlichen Anbieter und Tarife, um eine kostengünstige und gleichzeitig leistungsstarke Versicherung zu finden.


Kündigung und Widerruf einer Restschuldversicherung

Vor dem Abschluss einer Restschuldversicherung sollten Sie den im Vertrag aufgeführten Versicherungsbedingungen und Klauseln große Aufmerksamkeit schenken. Darunter fallen auch die Regelungen zur Kündigungs- und Widerrufsfrist. Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer können die Vertragserklärung innerhalb von sieben bis 14 Tagen widerrufen. Die Restschuldversicherungen stehen in der Pflicht, Versicherte über ihr Widerrufsrecht zu belehren. Seit Februar 2018 muss der Versicherer eine Woche nach Abgabe der Vertragserklärung eine erneute Belehrung über die Widerrufsfrist in Textform vorlegen. Die Frist für die Kündigung einer Restschuldversicherung beträgt in der Regel einen Monat. Wenn Sie Kredit und Versicherung gemeinsam abgeschlossen haben, kann eine Kündigung hingegen problematisch sein. Wenn Sie jedoch den gesamten Kredit vorzeitig tilgen, steht einer Kündigung meist nichts im Wege. Haben Sie die Versicherung mittels Einmalbetrag bezahlt, erhalten Sie gegebenenfalls Restbeträge zurück.


Vor- und Nachteile der Restschuldversicherung

Vorteile der Restschuldversicherung:

  • Sie ist sehr günstig erhältlich.
  • Sie bewahrt Hinterbliebene im Ernstfall vor finanzieller Not.
  • Die Beiträge und die Versicherungssumme fallen mit sinkendem Kreditbetrag.
  • Bei vorzeitiger Tilgung des Kredites kann die Vertragslaufzeit verkürzt werden, Restbeiträge werden vertragsabhängig erstattet.

Nachteile der Restschuldversicherung:

  • Sie ist keine kapitalbildende Lebensversicherung. Tritt der Leistungsfall nicht ein, besteht kein Anspruch auf Ausschüttung der Versicherungssumme oder Rückzahlung gezahlter Beiträge.
  • Die Deckungssumme geht im Leistungsfall direkt an den Kreditgeber. Etwaige Überschüsse stehen eventuell Hinterbliebenen zu.
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Infos für passgenauen Schutz
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