Bei der Aufnahme von Darlehen vereinbaren beide Vertragspartner bestimmte Regeln, die für die Laufzeit des Vertrages für beide Seiten bindend sind.
Wer einen Kredit aufnimmt und diesen ordnungsgemäß zurückzahlt, wird mit seiner Bank keinerlei Schwierigkeiten bekommen. Viele Kreditnehmer müssen jedoch bei einer vorzeitigen Kreditablösung feststellen, dass eine Bank eine ganze Reihe von Hindernissen aufstellen kann. Während einige den Kredit problemlos kündigen können, wenn sie eine Vorfälligkeitsentschädigung an ihre Bank bezahlen, weigert sich in anderen Fällen die Bank, dem Wunsch nach einer Kündigung zu entsprechen. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine nach bankeigenen Grundsätzen berechnete Gebühr.
Banken haben generell das Recht, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen, wenn der Kreditvertrag nicht während der Laufzeit erfüllt wird
Für die Bank ergibt sich aus einer vorzeitigen Kreditkündigung ein Zinsschaden.
Rechtlich bedeutet das, dass der für den Schaden
Zuständige diesen ersetzen muss.
Die Vorfälligkeitsentschädigung soll der Bank diesen Schaden beziehungsweise die durch die Kreditvergabe
entstandenen Kosten kompensieren. Über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung gibt es oftmals Streitigkeiten, da eine Vielzahl von
Faktoren (aktuelles Zinsniveau, offene Kreditsumme) berücksichtigt werden müssen. Doch nicht nur wer einen Kredit aufnimmt, muss sich
mit dem Thema Vorfälligkeitsentschädigung befassen.
Auch wer eine Festgeldanlage vorzeitig kündigt, muss der Bank einen gewissen
Schadensersatz für einen entgangenen Gewinn leisten.
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Ein Kreditgeber muss sich bei Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung nicht nur an eigene betriebswirtschaftliche Grundsätze, sondern auch an gesetzliche Regelungen halten.
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeiten für Vorfälligkeitsentschädigungen bei langen Zinsbindungen in gewisser Weise begrenzt. Bei der Aufnahme eines Darlehens wird oftmals der Zins für einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Kreditnehmer erhalten zum einen eine gewünschte Zinssicherheit, andererseits verpflichten sie sich zur Zinszahlung in dem vereinbarten Zeitraum. Sie binden sich derart an ihre Bank, dass sie kein Recht zur vorzeitigen Kreditkündigung erhalten. Dennoch gilt dieser Kündigungsrechtsausschluss nicht absolut und nicht über alle vereinbarten Zinsbindungsfristen hinweg.
Wer eine Zinsbindung von mehr als zehn Jahren (15 oder 20 Jahre) gewählt hat, muss nicht den vollen Zeitraum abwarten, um eine Umschuldung oder Kreditablösung vornehmen zu können.
Der Gesetzgeber hat eine absolute Bindungsfrist auf einen Zeitraum von zehn Jahren beschränkt. Nach Ablauf dieser Zeit kann jeder
Kreditnehmer den Vertrag fristgemäß kündigen. Die Vorfälligkeitsentschädigung darf der Kreditgeber beispielsweise bei einer Zinsbindung
von 15 Jahren und Kündigung nach zehn Jahren nur für die verbleibenden fünf Jahre berechnen.
Die Schadensersatzforderung darf maximal
in Höhe der vertraglich gesicherten Zinserwartung erhoben werden. Kreditinstitute können zum einen bei gesunkenem Zinsniveau einen
Schadensersatz kassieren, andererseits dürfen sie bei gestiegenem Zinsniveau den Gewinn aus einer Vorfälligkeit für sich behalten.