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Ablaufleistung in der Lebensversicherung

Die Ablaufleistung

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Die Ablaufleistung einer Lebensversicherung ist ein Auszahlungsbetrag, den ein Kunde nach dem Ablauf der Lebensversicherung (Kapitallebensversicherung, Rentenversicherung, fondsgebundene Lebensversicherung) erhält. Derartige Ablaufleistungen werden von mehreren Faktoren gebildet. In der Police wird eine Versicherungssumme aufgeführt, die aufgrund von Beiträgen und Laufzeit sowie unter Abzug der entsprechenden Kostenbestandteile vom Versicherer ermittelt wurde und als garantiert gilt. Neben der eigentlichen Versicherungssumme, die im Todes- und Erlebensfall vom Versicherer ausgezahlt wird, kann der Versicherte mit der Beteiligung an Überschüssen der Versicherungsgesellschaft rechnen. Überschüsse werden zwar als Bestandteil der Ablaufleistung einer Lebensversicherung aufgeführt, sie können jedoch nicht garantiert werden. Die Versicherungsunternehmen schätzen die Ablaufleistung von Renten- und Kapitallebensversicherungen jedes Jahr neu.

Ob eine Versicherungsgesellschaft Überschüsse in der gewünschten Höhe erzielen kann, hängt zum einen von betriebswirtschaftlichen Faktoren und zum anderen vom finanziellen Umfeld im Rahmen der Weltwirtschaft ab. Die Ablaufleistung der Lebensversicherung wird demnach durch Börsenkurse sowie weitere Faktoren wie die Rohstoffpreisentwicklung oder Leitzinsentwicklung beeinflusst. Wer sich für eine Lebensversicherung entscheidet, wird meist die Ablaufleistung zum Kriterium für eine Unterschrift unter den Vertrag machen. Diese Ablaufleistung stellt jedoch nur eine Momentaufnahme dar. Unter den gegenwärtigen und vorhersehbaren Bedingungen kann der Kunde mit einer derartigen Auszahlsumme rechnen. Beim Werben um Kunden ist mit einer eher zu positiv vorhergesagten Überschussbeteiligung zu rechnen.


Überschussbeteiligung ist nur eine Prognose

Wenn es zu einem Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages kommt, erhält der Kunde neben einer Auszahlungssumme gleichfalls die geschätzte Überschussbeteiligung mitgeteilt. Die Gesamtsumme würde am Ende der Laufzeit im besten Fall als gesamte Ablaufleistung ausgezahlt. Der optimale Fall wäre, wenn sich die Kalkulation des Versicherers als zu konservativ erweist und der Schlussbetrag noch darüber liegt. Seit der Jahrtausendwende ist ein allgemeines Sinken der Überschussbeteiligung zu verzeichnen. Im Normalfall wird den Kunden mitgeteilt, dass die Überschussbeteiligung lediglich geschätzt ist und nicht garantiert werden kann. Dennoch wird den Kunden auch Hoffnung gemacht, dass er mindestens mit diesem vom Versicherer kalkulierten Endbetrag rechnen kann. Jedoch müssen sich Lebensversicherungskunden wahrscheinlich mit geringeren als den geplanten Ablaufleistungen zufriedengeben.

Während zur Jahrtausendwende eine durchschnittliche Überschussbeteiligung noch bei etwa 7 Prozent lag, geht diese bis zum Jahr 2011 auf etwa 4 Prozent zurück. Dies ist unter anderem die Folge der Finanzkrise und der damit gesunkenen Anlagezinsen für sichere Anlageprodukte. Für Versicherte ergeben sich in Zukunft einige Überraschungen, wenn sie ihre Ablaufleistung ausbezahlt bekommen. Wer mit einer fest eingeplanten Summe seine Altersvorsorge geplant hat oder wer einen Kredit zurückzahlen möchte, wird vermutlich feststellen müssen, dass eine Finanzierungslücke besteht. Sicher ist ein Auszahlbetrag nur im Todesfall. Denn dieser steht als vertraglich garantierter Betrag in der Police.