eKomi

4,8 / 5 Sternen
Basierend auf 3.167 Bewertungen

Das Original seit 2001. Unsere Vergleichskompetenz und unser Kundenservice werden jedes Jahr vielfach ausgezeichnet.

Einmalzahlung bei Vertragsablauf der Lebensversicherung

Einmalzahlung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Die Lebensversicherung sieht nach Ablauf des Versicherungsvertrages bestimmte Versicherungsleistungen vor. Im Erlebensfall erhält der Versicherte eine lebenslange Sofortrente oder einen einzigen Kapitalbetrag ausgezahlt. Grundsätzlich liegen einem Versicherungsvertrag unterschiedliche Versicherungsleistungen und Bedingungen für eine Beendigung des Vertrages zugrunde. Seit dem Jahr 2005 müssen Versicherte bei neu abgeschlossenen Verträgen Änderungen in der Besteuerung des Ertragsanteils hinnehmen. Anzuwenden ist hierbei der persönliche Steuersatz zu fünfzig Prozent, wenn der Versicherte bei Vertragsablauf mindestens 60 Jahre alt ist und wenn die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre beträgt. Trifft dies nicht zu und die Auszahlung eines Rückkaufswertes vor der eigentlichen Vertragsbeendigung unterschreitet die Bedingungen von Alter und Laufzeit, sind Ertragsanteile zu einhundert Prozent des persönlichen Steuersatzes zu versteuern.

Die anfallende Steuer kann sich durch flexible Entnahme von Teilbeträgen auf einige Jahre verteilen. Eine Reihe von flexiblen Versicherungsverträgen, beispielsweise fondsgebundene Lebensversicherungen, sehen die Auszahlung von Teilbeträgen bei Bedarf vor.

Für vor dem Jahr 2005 abgeschlossene Lebensversicherungsverträge bleibt es bei der Steuerfreiheit, wenn der Vertragsablauf von Kapitallebensversicherungen und die Auszahlung bei Rentenversicherungen unter Ausübung des Kapitalwahlrechts unter den Voraussetzungen erfolgen: zwölf Jahre Vertragslaufzeit und Mindestbeitragszahlungsdauer insgesamt fünf Jahre. Wenn der Versicherte vor Ablauf der Laufzeit verstirbt, erhalten die Begünstigten beziehungsweise Hinterbliebenen die Kapitalsumme ausgezahlt. Bei der Rentenversicherung muss zur Auszahlung eine Beitragsrückgewähr vereinbart sein.


Einmalzahlung bei Vertragsablauf in Lebensversicherungsvertrag reinvestiert

Die bisherige Geschäftspraxis der Lebensversicherer, vornehmlich durch regelmäßige Beitragszahlungen langfristig und dauerhaft Kundengelder anzulegen, hat nach der Finanzkrise Konkurrenz durch das Einmalbeitragsgeschäft bekommen. Mangels Alternativen der Banken wird die Einmalzahlung bei Vertragsablauf der Lebensversicherung wieder in einen Lebensversicherungsvertrag reinvestiert. Dies gilt zumindest so lange, bis die Banken wieder gleichwertige Zinsangebote vorlegen können. Die Lebensversicherer bieten ihren Kunden flexible Einzahlungs- und Auszahlungsmodelle an, die sich an den Erfahrungen der amerikanischen Versicherungsunternehmen orientieren. Zum Teil haben die neuen Anlageprodukte (eher Bankprodukte) nichts mehr mit Versicherungen zu tun. Dennoch muss der Sparer unter Umständen einen längeren Anlagezeitraum einplanen, denn zu Beginn der Anlage sind entsprechende Provisionen zu bezahlen, die einen Ertrag für längere Zeit ins Minus drücken.

Für die Versicherer ist das Einmalbetragsgeschäft zudem mit einem gewissen Risiko verbunden, da die Kunden bei weltweit steigenden Zinsätzen das Geld wieder abziehen werden. Dieses Zinsrisiko tragen dann die Bestandskunden. Im Jahr 2009 wurde etwa jede zehnte ausgezahlte Lebensversicherung beim Versicherer wieder neu angelegt. Die Zahl der Verträge soll auf jede fünfte Auszahlung eines fälligen Lebensversicherungsvertrages gesteigert werden. Da die Anzahl gut versorgter älterer Versicherter zunimmt, kann die Assekuranz auf hohe Wiederanlagesummen zählen. Die Versicherer wissen, wenn sie das Geschäft nicht in die Hand nehmen, gehen die Kunden zu den Banken.