1. Welche unterschiedlichen Arten von Lebensversicherungen gibt es?
Da sich der Staat mit seinem System der gesetzlichen Rentenversicherung mehr und mehr aus der bedarfsgerechten Altersvorsorge
zurückzieht, müssen Sie die Altersabsicherung in verstärktem Maße selbst in die Hand nehmen. Sie können dabei entscheiden,
ob Sie sich ausschließlich der Altersabsicherung widmen wollen oder ob Sie die Absicherung von Hinterbliebenen in Ihr persönliches
Versicherungskonzept einbeziehen möchten.
Die Versicherungsform Lebensversicherung gehört noch immer zu den sichersten
Anlagemöglichkeiten für die Altersvorsorge. In den meisten Fällen können Sie durch eine Lebensversicherung Ihre Familie beziehungsweise
Angehörige im Todesfall absichern.
Sie können dabei aus unterschiedlichsten Arten wählen. Eine Unterteilung ist möglich nach dem Zeitpunkt
der Auszahlung (Todes-, Erlebensfall), nach der Leistungsbestimmung (fondsgebundene Variante), nach der Art der Leistung
(Renten- oder Einmalbetragszahlung) und nach der staatlichen Förderung (Riester-Rente). Am bekanntesten ist die Unterscheidung nach der
jeweiligen Kapitalbildung sein. Hier finden Sie die Kapitallebensversicherung und die Risikolebensversicherung. Die private Rentenversicherung
bildet eine eigenständige Versicherungsform im Bereich der Lebensversicherung.
2. Verändern sich die Beiträge während der Laufzeit?
Für eine Beitragszahlung treffen Sie immer jeweils individuelle Vereinbarungen mit dem Versicherer. Das gilt auch für eventuelle Beitragsänderungen während der Laufzeit. Ihnen stehen dabei alle Möglichkeiten offen. Beiträge können konstant bleiben oder sich wie persönlich gewünscht beziehungsweise automatisch (aufgrund vereinbarter Dynamik) ändern. Sie können unter Berücksichtigung sich ändernder Versicherungsleistungen auch mit der Beitragszahlung vollständig aussetzen.
3. Welche Unterschiede weist die Lebensversicherung gegenüber der privaten Rentenversicherung auf?
Sie können die Betrachtung der Unterschiede zwischen einer Lebensversicherung und einer privaten Rentenversicherung auch an den Vor- und
Nachteilen der jeweiligen Versicherungsart festmachen. Für die Altersvorsorge eignen sich prinzipiell beide Versicherungen. Bei einer
Lebensversicherung werden entweder ausschließlich das Risiko des Todesfalls oder bei der gemischten Form der Todes- und der Erlebensfall
abgesichert. Sie als Versicherungsnehmer bezahlen für diese Risikoabdeckung einen bestimmten Beitrag. Wird der Vertrag beendet oder endet er,
ohne dass der Todesfall eintritt, sind diese Beiträge oder Beitragsanteile verloren.
Bei der privaten Rentenversicherung in ihrer Grundform
geht es in erster Linie um den Aufbau einer Kapitalsumme, die nach Ende der Beitragszahlungsdauer die Grundlage für die Zahlung einer Leibrente
ist. Eine Todesfallabsicherung ist nicht vorgesehen. Versterben Sie als Versicherungsnehmer, so erhalten die Hinterbliebenen jene Kapitalsumme,
die bis zum Zeitpunkt Ihres Todes aus der regelmäßigen Beitragszahlung entstanden ist. Das kann bei einer kurzen Zahlungsdauer dementsprechend
nur ein geringer Betrag sein. Versterben Sie während der Rentenzahlungsdauer, geht das restliche Kapitalvermögen in den Besitz des
Versicherungsgebers über. Allerdings können Sie bei Bedarf mit einer Reihe von zu vereinbarenden Optionen dafür sorgen, dass eine private
Rentenversicherung eine teilweise Absicherung der Hinterbliebenen übernimmt. Eine private Rentenversicherung weist zudem den Vorteil auf,
dass bei Vertragsabschluss keine Prüfung Ihrer Gesundheit vorgenommen wird.