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Rückkaufswert in der Lebensversicherung

Rückkaufswert

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Der Rückkaufswert in der Lebensversicherung bezeichnet jenen Betrag, den Ihnen eine Versicherungsgesellschaft bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages auszahlt. Er wird von den Lebensversicherungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Beim Rückkauf stellt der Wert einen jeweiligen Zeitwert, bezogen auf eine bisherige Versicherungszeit dar. Der Zeitwert wird errechnet, nachdem von einem vorhandenen Einzahlungskapital ein bestimmter Kostenanteil zum Abzug gebracht wurde. Versicherer sprechen hier von einem angemessenen Abschlag, der die Abschlusskosten (Provisionen) für die Lebensversicherung, bestimmte Risikoanteile und anteilige Stornokosten beinhaltet. Läuft Ihr Lebensversicherungsvertrag erst seit einer kurzen Zeit, müssen Sie damit rechnen, dass der Rückkaufswert nicht die Höhe der eingezahlten Beiträge erreicht beziehungsweise übersteigt.

Es ist nicht außergewöhnlich, dass der Rückkaufswert unterhalb der von Ihnen gezahlten Beitragssumme liegt. Sie können bei Ihrem Versicherer jederzeit eine Auskunft über einen aktuellen Rückkaufswert verlangen. Falls Sie einen Lebensversicherungsvertrag beenden möchten, ist das kein seltenes Ereignis für Versicherungsunternehmen der Lebensversicherungsbranche. Mehr als die Hälfte aller Lebensversicherungen erreichen nicht das eigentlich vereinbarte Ende des Vertrages. Dies liegt auch daran, dass Lebensversicherungen eine sehr lange Laufzeit von 30 Jahren und mehr aufweisen. Eine Vertragsauflösung kann die Folge unterschiedlicher persönlicher Situationen und Überlegungen sein. Oftmals lockt ein bestimmter Rückkaufswert, um damit Wünsche oder Finanzierungen von Wohneigentum zu realisieren und die eigentliche Altersvorsorge aufzulösen.


Zu niedrig berechneter Rückkaufswert ist anfechtbar

Experten schätzen die Zahl der vorzeitig gekündigten Lebensversicherungsverträge in Deutschland auf mehrere Millionen jährlich. Die Kündigung ist jedoch oftmals mit einem Verlust verbunden. Es wird davon ausgegangen, dass im Durchschnitt 3.500 Euro Verlust je Versicherten entstehen. Für Sie kann die Kündigung der Lebensversicherung nur bedeuten, den Verlust so gering wie möglich zu halten und einen hohen Rückkaufswert zu erzielen. Eine Reihe von Wirtschaftskanzleien kann Ihnen dabei helfen. Deren Dienstleistung ist das Erzielen einer höchstmöglichen Rückzahlung von der Versicherungsgesellschaft. Das Ausnutzen von möglichen gerichtlichen oder außergerichtlichen Rechtsmitteln und Rechtswegen soll zur Rückzahlung sämtlicher Beitragsaufwendungen führen.

Das Kostenrisiko übernimmt der Dienstleister. Sie zahlen eine Abwicklungspauschale sowie eine Gewinnbeteiligung. Angebote dieser Art gibt es deshalb, da oftmals rechtswidrig zu niedrige Rückkaufswerte bei gekündigten Lebensversicherungen von den Versicherern bezahlt werden. Gerichte mussten sich bereits mehrmals mit der Problematik Rückkaufswert befassen. Der Bundesgerichtshof hat zum niedrigen Rückkaufswert kapitalbildender Lebensversicherungen festgestellt, dass Versicherungen damit gegen den Schutz des Eigentums verstoßen. Wenn ein Versicherungsvertrag geschlossen wird, erfolgt dies unter der Zielsetzung der Bildung von Vermögen. Niedrige Rückkaufswerte stehen dieser Zielsetzung entgegen. Sie können erfolgreich als Versicherungsnehmer Klage führen, wenn Ihr Lebensversicherungsvertrag vor 2008 vorzeitig gekündigt wurde. Sie müssen jedoch eine Verjährungsfrist von fünf Jahren beachten.