Versicherungsvergleich Tarifcheck24
Startseite Versicherungen Finanzen Über Tarifcheck24 webmiles sammeln
Impressum      Kontakt
 
 
Versicherungen
Finanzen
Wissen
Spezial: Private Krankenversicherung Spezial: Riester Rente Artikel Versicherungsglossar Versicherungslexikon
Über Tarifcheck24
Newsletter
Ihre E-Mail-Adresse:
Jetzt anmelden!
Mehr Infos
Lexikon

Versicherungslexikon

Auswahl: A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z
Altersrente für langjährig Versicherte

Versicherte haben Anspruch auf die Altersrente für langjährige Versicherte, wenn sie

1. das 63. Lebensjahr vollendet und
2. die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.

Auf die Wartezeit von 35 Jahren sind sämtliche rentenrechtliche Zeiten anzurechnen. Hierzu gehören:
- Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge),
- Kindererziehungszeiten,
- Zeiten aus dem Versorgungsausgleich,
- Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitgebers,
- Ersatzzeiten (z.B. Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft),
- Anrechnungszeiten (z.B. schulische Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres),
- Berücksichtigungszeiten (z.B. Erziehung bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes).

Die Altersgrenze von 63 Jahren wird für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1936 geboren sind, angehoben. Die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente ist frühestens ab dem 60. Geburtstag möglich, was aber zu einem lebenslangen Rentenabschlag von 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme führt.
Service
Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe?

Rufen Sie uns an:
(0700) 22 55 82 24*
Experten Suche
Michael Wolf

Anzeige
DKB-Cash: Jetzt Girokonto mit Bestnote eröffnen DKB-Cash:
Jetzt Girokonto
mit Bestnote
eröffnen
Offizieller webmiles Systempartner Offizieller
webmiles
Systempartner