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Versicherungslexikon |
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Altersvermögensgesetz
Die Riester-Rente ist Kernstück der Rentenreform 2001 und steht für den Aufbau einer staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge der Versicherten ab 2002 durch steuerliche Zulagen und Vorteile durch einen Sonderausgabenabzug. Eigenvorsorge des Einzelnen ist gefragt und wird vom Staat unterstützt - entweder im Rahmen privater oder betrieblicher Altersvorsorge. Grundlage der Riesterrente ist das am 11.5.2001 verabschiedete Altersvermögensgesetz.
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