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Anpassungsversicherung

Beiträge und Versicherungsleistung werden in regelmäßigen Abständen erhöht (Dynamik). Maßstab für die Dynamik ist die Steigerung des (Höchst)Beitrages in der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten und Arbeiter, ein fester Prozentsatz oder die versicherte Leistung. Verzichtet der Versicherungsnehmer mehr als zwei* Mal auf sein Anpassungsrecht erlischt dieses. Jede dynamische Erhöhung wird vom Versicherer wie ein Neuabschluss im abgeschlossenen Tarif behandelt. Vorteil für den Kunden ist dabei, dass der Versicherer auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet und somit der erhöhte Versicherungsschutz auch zwischenzeitlich eingetretene Erkrankungen einschließt. * Bei einigen Versicherern erlischt das Anpassungsrecht bereits mit der ersten oder zweiten Verzichtserklärung.
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Uta Mittag

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