Versicherungsvergleich Tarifcheck24
Startseite Versicherungen Finanzen Über Tarifcheck24 webmiles sammeln
Impressum      Kontakt
 
 
Versicherungen
Finanzen
Wissen
Spezial: Private Krankenversicherung Spezial: Riester Rente Artikel Versicherungsglossar Versicherungslexikon
Über Tarifcheck24
Newsletter
Ihre E-Mail-Adresse:
Jetzt anmelden!
Mehr Infos
Lexikon

Versicherungslexikon

Auswahl: A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z
Arbeitslosigkeit Tagegeldversicherung

die Tagegeldversicherung endet hinsichtlich des betroffenen Versicherten zum Ende des Monats, in dem eine tarifliche Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit wegfällt; bei Arbeitsunfähigkeit in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall endet das Versicherungsverhältnis nach Ablauf der tariflichen Leistungspflicht, spätestens jedoch drei Monate nach dem Wegfall der Voraussetzung.

Als Verdienstausfallversicherung setzt die Tagegeldversicherung tariflich i.d.R. voraus, dass die zu versichernden Personen selbständig erwerbstätig oder angestellt sind; mit dem Erlöschen dieser Voraussetzung erlischt daher die Versicherungsfähigkeit. Besteht allerdings bei Eintritt der Arbeitslosigkeit ein Versicherungsfall, enden die Leistungspflicht und das Vertragsverhältnis bedingungsgemäß drei Monate nach Wegfall der Voraussetzung.

Tariflich ist teilweise eine längere, als die 3monatige Leistungspflicht vorgesehen. Einige Versicherer bieten dem Versicherten zudem ein Ruhen der Verträge für die Dauer der Arbeitslosigkeit an, damit nach Beendigung einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit fortgesetzt werden kann.
Service
Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe?

Rufen Sie uns an:
(0700) 22 55 82 24*
Experten Suche
Klaus Bode

Anzeige
DKB-Cash: Jetzt Girokonto mit Bestnote eröffnen DKB-Cash:
Jetzt Girokonto
mit Bestnote
eröffnen
Offizieller webmiles Systempartner Offizieller
webmiles
Systempartner