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Ausland, Dauer Versicherungsschutz

Es besteht innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt Versicherungsschutz (Europageltung). Darüber hinaus besteht weltweit im ersten Monat eines vorübergehenden Aufenthaltes Versicherungsschutz, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf. Ist über diesen Zeitraum hinaus eine Heilbehandlung im Ausland medizinisch notwendig, so besteht für längstens weitere zwei Monate, also in akuten Fällen insgesamt drei Monate Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person die Heimreise aus Gesundheitsgründen nicht antreten kann. Bei bestehenden Erkrankungen ist jedoch nur der erste Monat eines außereuropäischen Auslandsaufenthaltes automatisch mitversichert. Darüber hinaus wird der Versicherungsschutz bei Auslandsreisen von einigen Versicherern mit/ohne besondere Vereinbarung und ggf. Prämienzuschlag zeitlich ausgedehnt.
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Gernot Trathnigg

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