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Ausschlussklausel

Nach dem VVG und den Versicherungsbedingungen sind bestimmte Risikofälle von der Versicherung ausgeschlossen. Zusätzlich können für die einzelne Versicherung weitere Ausschlüsse vereinbart werden. Die Bedingungsmäßigen Ausschlüsse umfassen zum einen, nicht kalkulierbare Risiken, z. B. Kriegsgefahr, Unfall infolge von Geistesstörungen und zum anderen, subjektive Risiken, beispielsweise Selbstmord, vorsätzliches Herbeiführen der Berufsunfähigkeit.

In der Berufsunfähigkeits-Versicherung ist es mitunter notwendig bereits bestehende Schäden oder bestimmte Gefahren, aus dem Versicherungsschutz mittels einer besonderen Klausel, auszuschließen.

Ferner wird zuweilen aus risikotechnischen Gründen bei bestimmten Berufsgruppen, z. B. im musischen und sportlichen Bereich, der Berufsunfähigkeitsschutz auf die Erwerbsunfähigkeit beschränkt.
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