Versicherungsvergleich Tarifcheck24
Startseite Versicherungen Finanzen Über Tarifcheck24 webmiles sammeln
Impressum      Kontakt
 
 
Versicherungen
Finanzen
Wissen
Spezial: Private Krankenversicherung Spezial: Riester Rente Artikel Versicherungsglossar Versicherungslexikon
Über Tarifcheck24
Newsletter
Ihre E-Mail-Adresse:
Jetzt anmelden!
Mehr Infos
Lexikon

Versicherungslexikon

Auswahl: A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z
Aussteuerung in der GKV

GKV-Versicherte erhalten das Krankengeld für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. GKV-Versicherte, die im letzten 3-Jahres-Zeitraum wegen derselben Krankheit für 78 Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen 3-Jahres-Zeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens 6 Monate

1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und
2. erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.

Bei der Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes werden Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht oder für die das Krankengeld versagt wird, wie Zeiten des Bezugs von Krankengeld berücksichtigt. Zeiten für die kein Anspruch auf Krankengeld besteht, bleiben unberücksichtigt.
Service
Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe?

Rufen Sie uns an:
(0700) 22 55 82 24*
Experten Suche
Michael Freund

Anzeige
DKB-Cash: Jetzt Girokonto mit Bestnote eröffnen DKB-Cash:
Jetzt Girokonto
mit Bestnote
eröffnen
Offizieller webmiles Systempartner Offizieller
webmiles
Systempartner