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Aussteuerversicherung

Die Aussteuerversicherung wird auch Heirats- oder Ausstattungsversicherung genannt. Die Versicherungsleistung wird bei Heirat des versicherten Kindes, im Allgemeinen zu dessen 25. Geburtstag, ausgezahlt. Versichert sind ein Elternteil und das Kind. Bei vorzeitigem Tod des Beitragszahlers läuft die Versicherung beitragsfrei weiter. Stirbt das mitversicherte Kind vor Vertragsende, werden im Allgemeinen die Beiträge zurückerstattet.
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