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Begleitperson für Kinder im Krankenhaus

In den Regelleistungen (allgemeine Krankenhausleistungen) ist die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Patienten enthalten. Einzelne Tarife sehen darüber hinaus eine Kostenerstattung gesondert berechenbarer Unterbringungs- und Verpflegungskosten einer Begleitperson des stationär im Krankenhaus aufgenommenen Kindes als Wahlleistung vor. Diese Leistung ist meist auf eine bestimmte Anzahl von Krankenhaustagen bzw. bis zu einem bestimmten Alter des Patienten limitiert. Einige Versicherer zahlen auch ein Vielfaches des ggf. für das Kind versicherten Krankenhaustagegeld-Satzes, um die Mehrkosten abzudecken.
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