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Versicherungslexikon

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Beitrag

Der Beitrag ist das Entgelt, das der Versicherungsnehmer an das Versicherungsunternehmen für den gewährten Versicherungsschutz bezahlt. Man unterscheidet zwischen laufenden Beiträgen und Einmalbeiträgen. Der laufende Beitrag setzt sich aus dem Erstbeitrag und den Folgebeiträgen zusammen, die entweder monatlich, Quartalsweise, halbjährlich oder jährlich fällig werden. Werden Jahresbeiträge in unterjährlichen Raten gezahlt, so werden hierbei so genannte Ratenzuschläge erhoben.
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Martin Rösch

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