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Beitragsfreistellung

Der Versicherungsnehmer kann von Versicherungen, zu denen er noch Folgebeiträge zu entrichten hat, auf schriftlichen Antrag beim Versicherer, von diesem für die Zukunft von der Pflicht zur Beitragszahlung, befreit werden. Die vereinbarte Versicherungsleistung wird dann auf die beitragsfreie Versicherungsleistung angepasst. Auf Antrag kann die Versicherung innerhalb eines Jahres ohne Gesundheitsprüfung wieder wirksam werden.
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Uta Mittag

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