Versicherungsvergleich Tarifcheck24
Startseite Versicherungen Finanzen Über Tarifcheck24 webmiles sammeln
Impressum      Kontakt
 
 
Versicherungen
Finanzen
Wissen
Spezial: Private Krankenversicherung Spezial: Riester Rente Artikel Versicherungsglossar Versicherungslexikon
Über Tarifcheck24
Newsletter
Ihre E-Mail-Adresse:
Jetzt anmelden!
Mehr Infos
Lexikon

Versicherungslexikon

Auswahl: A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z
Beitragsrückerstattung in der PKV

Beitragsrückerstattungen sollen die Erstattung von Bagatellschäden und damit Bearbeitungskosten reduzieren, dem Versicherten einen Anreiz geben, sich kostenbewusst zu verhalten bzw. Rechnungen zu sammeln erst dann einzureichen, wenn die Versicherungsleistungen über der zu erwartenden Beitragsrückerstattung liegen. Grundsätzlich sind zwei Arten der erfolgsabhängigen, d.h. vom Unternehmensgewinn abhängigen Beitragsrückerstattung zu unterscheiden: Die Barauszahlung einer bestimmten Anzahl von Monatsbeiträgen bzw. die Gewährung eines dauerhaften, prozentualen Beitragsnachlasses (Bonus). Da für die zusätzliche Aufstockung der Alterungsrückstellung und zur Abmilderung von Beitragserhöhungen verstärkt Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung benötigt werden, zeichnet sich ein Trend zur Reduzierung der Beitragsrückerstattung in der Höhe als auch auf bestimmte Tarife ab. An die Gewährung einer Beitragsrückerstattung sind meist folgende Voraussetzungen geknüpft: 12 oder mehr Monate Leistungsfreiheit, d.h. für einen bestimmten Zeitraum dürfen keine Belege eingereicht werden (maßgebend ist das Behandlungs-, nicht das Ausstellungsdatum!) ggf. Selbstübernahme der Heilbehandlungskosten. Der Tarif muss über den 30.06. des Folgejahres hinaus bestehen und im betreffenden Zeitraum ununterbrochen bestanden haben. Der Vollbeitrag für den entsprechenden Tarif muss für den betreffenden Zeitraum voll entrichtet worden sein (kein Mahnverfahren). Anspruch auf Beitragsrückerstattung besteht meist für bestimmte Tarife der Krankheitskostenvollversicherung, gestaffelt nach der Dauer der Leistungsfreiheit. Die Höhe und die Voraussetzung der Gewährung einer Beitragsrückerstattung wird vor jedem Auszahlungstermin neu Rechtsanspruch besteht insoweit darauf nicht.
Service
Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe?

Rufen Sie uns an:
(0700) 22 55 82 24*
Experten Suche
Debora Greifenberg

Anzeige
DKB-Cash: Jetzt Girokonto mit Bestnote eröffnen DKB-Cash:
Jetzt Girokonto
mit Bestnote
eröffnen
Offizieller webmiles Systempartner Offizieller
webmiles
Systempartner