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Versicherungslexikon |
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Beitragszahler
Der Beitragszahler ist die Person, welche die vereinbarte Versicherungsprämie zahlt. Wenn der Versicherungsnehmer nicht identisch ist mit dem Beitragszahler, so hat der Beitragszahler weder Rechte noch Pflichten an dem Versicherungsvertrag. Der rechtlichen Verpflichtung dem Versicherer gegenüber, die Beiträge regelmäßig zu bezahlen, hat der Versicherungsnehmer.
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