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Versicherungslexikon |
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Beleihung
Die Beleihung des Vertrages, auch "Policen-Darlehen" genannt, ist in der Regel bis zur Höhe des Rückkaufswertes möglich. Dies ist meist günstiger als ein Bankkredit. Beleihbar sind allerdings nur Lebensversicherungen, die einen Sparanteil enthalten.
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