|
 |
Versicherungslexikon |
 |
|
|
|
 |
Bindefrist in der PKV
Der Antragsteller ist nach Antragstellung 6 Wochen an seinen Antrag gebunden. Wurde die Krankenversicherung mit Wartezeitenerlass aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses beantragt, beginnt die Bindefrist mit Zugang des ärztlichen Zeugnisses beim Versicherer, spätestens mit Ablauf der Einreichefrist.
Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer innerhalb einer 14tägigen Frist ab Unterzeichnung des Antrages das Recht, seinen Antrag schriftlich zu widerrufen.
|
|
|
|
|