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Versicherungslexikon |
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Brillen und Kontaktlinsen, Erstattung in der PKV
Die Tarife sehen meist unterschiedliche Erstattungssätze für das Brillengestell und für die -gläser vor. Ebenso erfolgt eine Erstattung der Kontaktlinsen bei manchen Gesellschaften grundsätzlich nur in Ausnahmefällen, d.h. bei medizinischer Notwendigkeit, andere Versicherer erstatten Kontaktlinsen alternativ oder bis zu den Kosten einer Brille. Wie bei allen Hilfsmitteln sind auch hier Unterschiede hinsichtlich der summen-, zeit- und stückzahlmäßigen Begrenzungen zu erwähnen.
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