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Versicherungslexikon |
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Deckungskapital
Die verzinsliche Ansammlung der Sparanteile einer Lebensversicherung ist das Deckungskapital. Wird ein Lebensversicherungsvertrag aufgekündigt, so erhält der Versicherungsnehmer den Rückkaufwert ausgezahlt. Das ist das Deckungskapital, abzüglich
eines Kostenanteils.
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