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Versicherungslexikon |
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Deckungsstock
Der Deckungsstock ist die Ansammlung der Vermögenswerte eines Versicherungsunternehmens. Dieser Deckungsstock gewährleistet, dass die Versicherungsansprüche gegenüber den Versicherungsnehmern erfüllt werden können.
Der Deckungsstock muss gesondert vom übrigen Vermögen des Unternehmens verwaltet werden. Die Beaufsichtigung über diesen Deckungsstock obliegt einem Treuhänder.
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