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Ehegatten-Nachversicherung in der PKV

Die Musterbedingungen der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung sehen für den Fall der so genannten Ehegatten-Nachversicherung den Wegfall der allgemeinen, 3monatigen Wartezeit vor: Für den Ehegatten einer mindestens seit 3 Monaten versicherten Person entfällt die allgemeine Wartezeit, sofern eine gleichartige Versicherung innerhalb 2er Monate nach der Eheschließung beantragt wird. Der Zeitpunkt des Versicherungsbeginns ist dafür unerheblich; er kann auch 6 Monate vordatiert werden. "Gleichartig" bedeutet, dass für den Ehegatten z.B. auch ein ambulanter, stationärer und ein Zahn-Tarif als Vollversicherung beantragt werden muss - die Höhe der versicherten Leistung beispielsweise im Zahnbereich ist ohne Belang.
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