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Einlösungsbeitrag

Der erstfällige Beitrag zu einer Versicherung ist der Einlösungsbetrag. Erst wenn dieser Betrag bei dem Versicherer eingegangen ist, besteht Versicherungsschutz. Um diesen Versicherungsschutz nicht zu verlieren, sind auch alle Folgebeiträge zu Beginn eines jeden Zahlungsabschnitts pünktlich zu zahlen.
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