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Einzugsermächtigung

Wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer eine Einzugsermächtigung erteilt, kann er davon ausgehen, dass durch die regelmäßigen Abbuchungen der Prämien, kein Zahlungsverzug entsteht und immer Versicherungsschutz besteht. Voraussetzung, es ist genügend Deckung auf dem Konto vorhanden. Mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung wird zudem meistens eine vorläufige Deckungszusage erteilt.
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