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Ersatz-Krankenhaustagegeld statt Wahlleistungen

Viele Versicherungsgesellschaften erstatten ein Ersatzkrankenhaustagegeld (EKHT), wenn versicherte Wahlleistungen (Unterkunft bzw. privatärztliche Behandlung) nicht oder nicht im versicherten Umfang beansprucht bzw. dafür keine Kosten in Rechnung gestellt werden. Oftmals beinhalten z.B. die allgemeinen Krankenhausleistungen bereits ohne Mehrkosten die Unterkunft im Zweibettzimmer; ein Unterkunftszuschlag als Wahlleistung wird in diesem Fall nur bei der Unterbringung im Einbettzimmer berechnet.
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