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GKV-Beiträge freiwillig versicherter Selbständiger

Für freiwillig versicherte GKV-Mitglieder, die hauptberuflich selbständig sind, gilt als beitragspflichtige Einnahme für den Kalendertag 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze, beim Nachweis niedrigerer Einnahmen jedoch mindestens 1/40 der monatlichen Bezugsgröße. Das bedeutet, dass Berechnungsgrundlage für den Monatsbeitrag freiwillig versicherter Selbständiger in der GKV grundsätzlich 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze zugrunde gelegt wird, beim Nachweis niedrigerer Einnahmen jedoch mindestens 75% der monatlichen Bezugsgröße. Zur Berechnung des Monatsbeitrages ist dieser Wert mit dem Beitragssatz der Kasse zu multiplizieren.
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