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Versicherungslexikon |
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Geldanlage
Bei der Kapitalanlage unterliegen die Lebensversicherer den Vorschriften des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes. Bei der Anlage haben sie auf größtmögliche Sicherheit, Rentabilität und eine optimale Mischung und entsprechende Streuung der Gelder zuachten. Die ordnungsgemäße Kapitalanlage wird von einem Treuhänder überwacht.
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