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Gesamtjahreseinkommen Erwerbstätiger

Das Gesamtjahreseinkommen ist wichtig für die Frage, ob ein Arbeitnehmer unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung liegt oder darüber, also, ob er weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist oder ob er die Möglichkeit hat, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Zum Gesamtjahresverdienst zählen alle regelmäßig gezahlten Gehälter, alle tariflichen und arbeitsvertraglichen Sonderleistungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgratifikation, etc., außerdem zählen dazu die Leistungen des Arbeitgebers nach dem Vermögensbildungsgesetz, nicht aber die Arbeitnehmersparzulage. Ebenso werden miteingerechnet Lebensversicherungsprämien auf Grund von Gehaltsverzicht zu so genannten Direktversicherungen (im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der "Betrieblichen Altersversorgung"), darüber hinaus Leistungsprämien, pauschalierte Mehrarbeitsvergütungen, Schichtzulagen, Tantiemen, Bereitschaftsdienstvergütungen Erfolgsbeteiligungen u.a. Übersteigt bei einem Arbeitnehmer, der Anfang eines Jahres noch pflichtversichert war, durch eine Gehaltserhöhung z.B. dessen Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze des laufenden Jahres, so scheidet er zum Ende des Jahres dann aus der Pflichtversicherung aus, wenn voraussichtlich auch insgesamt die Jahresarbeitsentgeltgrenze des nächsten Jahres überschritten wird. Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze des kommenden Jahres nicht überschritten, so besteht die Pflichtversicherung fort.
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