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Versicherungslexikon |
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Gewinnbeteiligung
Die Versicherungsnehmer sind in der Lebensversicherung den jährlich zu ermittelnden Gewinnen der Unternehmen beteiligt. In der Lebensversicherung weisen die Unternehmen in der Regel mindestens 90% der Überschüsse den Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen zu. Entsprechend einem Rechnungsschlüssel, wird jeder einzelnen Versicherung ein Gewinnanteil zugeordnet.
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