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Gewinnverwendung

Der Versicherungsnehmer hat in der Regel die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten der Gewinnverwendung. Bei der verzinslichen Ansammlung werden die Gewinnanteile auf einem Konto gutgeschrieben und mit einem entsprechenden Zinssatz verzinst. Bei Versicherungsende wird dem Versicherungsnehmer das Angesparte Guthaben aus den Gewinnanteilen, mit der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt. Bei der Beitragsverrechnung, wird der Gewinnanteil mit den fälligen Beiträgen verrechnet. Bei gleich bleibender Versicherungssumme reduziert sich der zu zahlende Beitrag.
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