|
 |
Versicherungslexikon |
 |
|
|
|
 |
Härtefallregelung in der GKV
Einkommensschwache Personen werden auf Antrag in der GKV von Zuzahlungen befreit. Als einkommensschwach gelten Personen, deren Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt 40% der monatlichen Bezugsgröße (Grenzwert) nicht überschreiten bzw. zum Lebensunterhalt staatliche Leistungen beziehen. Dabei wird das gesamte Haushaltseinkommen berücksichtigt.
|
|
|
|
|