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Versicherungslexikon |
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Hilfsmittel, Erstattung durch die PKV
Den Tarifbedingungen der Versicherer ist i.d.R. ein Hilfsmittel-Katalog der tariflich erstattungsfähigen Hilfsmittel zu entnehmen. Meist sind die Erstattungsansprüche der Summe, Zeit oder auch der Stückzahl nach begrenzt; grundsätzlich kann allerdings jeder Versicherer seine Erstattung auch auf einen angemessenen Betrag herabsetzen, falls das medizinisch notwendige Maß überschritten wird. Darüber hinaus gibt es Hilfsmittel, welche die Versicherungsunternehmen von Fall zu Fall erstatten bzw. die auf dem Kulanzweg erstattet werden.
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