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Kapitalertragssteuer

Wird eine steuerbegünstigte Lebensversicherung während den ersten 12 Jahren vom Versicherungsnehmer rückgekauft, dann sind die Zinserträge steuerpflichtig. Auch bei einer nicht steuerbegünstigten Lebensversicherung sind die Zinserträge steuerpflichtig. Das Versicherungsunternehmen führt diese Steuer direkt an das Finanzamt ab. Der Versicherungsnehmer erhält darüber eine Bescheinigung und kann die Kapitalertragssteuer bei der Einkommenssteuer Veranlagung geltend machen.
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