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Karenzzeit in der Krankentagegeldversicherung

Die Karenzzeit ist die Zeit zwischen dem Tag der ersten ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und dem Tag des Leistungsbeginns in der Krankentagegeldversicherung. Während der Karenztage besteht seitens des Versicherers keine Leistungspflicht. Arbeitnehmer haben i.d.R. einen mindestens 6wöchigen Lohn- oder Gehaltsfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall; daher sind für diese Personengruppe ausschließlich Tagegeldtarife mit mindestens 42 Karenztagen versicherbar. Grundsätzlich darf bei Arbeitnehmern die Karenzzeit nicht kürzer sein als der Lohnfortzahlungsanspruch aus dem Arbeitsverhältnis.

Selbständigen oder Freiberuflern dient das Tagegeld zur unmittelbaren Absicherung des Verdienstausfalls. Hier wird daher meist eine deutlich kürzere Karenzzeit, meist wenige Tage, gewählt. Grundsätzlich gilt: Je später die Leistungsverpflichtung des Versicherers einsetzt, desto günstiger wird der Monatsbeitrag.
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Gernot Trathnigg

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