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Versicherungslexikon |
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Krankenhaus, Zuzahlung GKV-ERGÄNZUNG
Gesetzlich Versicherte haben pro Krankenhaustag einen begrenzten Eigenanteil zu tragen. Manche Gesellschaften sehen die Übernahme dieser Zuzahlung im Krankenhaus als Leistung des Ergänzungstarifs vor.
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