Versicherungsvergleich Tarifcheck24
Startseite Versicherungen Finanzen Über Tarifcheck24 webmiles sammeln
Impressum      Kontakt
 
 
Versicherungen
Finanzen
Wissen
Spezial: Private Krankenversicherung Spezial: Riester Rente Artikel Versicherungsglossar Versicherungslexikon
Über Tarifcheck24
Newsletter
Ihre E-Mail-Adresse:
Jetzt anmelden!
Mehr Infos
Lexikon

Versicherungslexikon

Auswahl: A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z
Krankenhauswahl - Restkosten für GKV-Versicherte

Wenn gesetzlich Versicherte ein anderes als in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus (es werden max. zwei genannt) aufsuchen, kann die gestzliche Krankenversicherung Abzüge von den Regelleistungen vornehmen. Einige Tarife sehen die Erstattung der Mehrkosten, die dem Versicherten durch die Wahl eines anderen Krankenhauses entstehen, vor, erstatten also ggf. die Differenz zwischen dem Allgemeinen Pflegesatz des in der Einweisung vorgesehenen und des vom Patienten gewählten Krankenhauses. Vor allem bei längeren Krankenhausaufenthalten und stark abweichenden Pflegesätzen sichert diese Leistungsposition dem Gesetzlich-Krankenversicherten einen größeren Handlungsspielraum bei der Wahl des Krankenhauses.
Service
Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe?

Rufen Sie uns an:
(0700) 22 55 82 24*
Experten Suche
Uta Mittag

Anzeige
DKB-Cash: Jetzt Girokonto mit Bestnote eröffnen DKB-Cash:
Jetzt Girokonto
mit Bestnote
eröffnen
Offizieller webmiles Systempartner Offizieller
webmiles
Systempartner