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Kurklausel in der Tagegeldversicherung

Während Kur- und Sanatoriumsaufenthalten sowie während Rehabilitationsmaßnahmen gesetzlicher Rehabilitationsträger besteht keine Leistungspflicht, tariflich kann Abweichendes geregelt sein. Manche Versicherer haben diese Leistungseinschränkung abgemildert und zahlen unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. nach vorausgegangenen Erkrankungen, das Tagegeld oder einen Teil davon.
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Alexander Dürr

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