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Versicherungslexikon |
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Lebensversicherung
Die Lebensversicherung dient dem Versicherungsnehmer allgemein zur finanziellen Vorsorge für das Alter, sowie im Todesfall zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen.
Durch die verschiedenen Formen der Lebensversicherung und vielseitigen Tarifvarianten, sind für jeden Versicherungsnehmer individuelle, auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmte, Vertragsgestaltungen möglich.
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