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Versicherungslexikon |
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Pflegezusatzversicherungen als Ergänzung?
Die soziale und private Pflegepflichtversicherung deckt als Grundabsicherung im Pflegefall nur einen Teil der entstehenden Kosten ab: Das Pflegegeld ersetzt meist nicht den tatsächlichen Verdienstausfall bei Übernahme der häuslichen Pflege durch die Angehörigen. Die Kosten einer Tagespflege übersteigen in der Regel die Leistungen der Pflegepflichtversicherung, so dass auch bei der teilstationärer Pflege finanzielle Lücken entstehen können.
Auch die Kosten für Unterbringung und Verpflegung bei einer stationären Pflege müssen selbst aufgebracht werden und gehen zu Lasten des Familieneinkommens oder Vermögens.
Mit einer Pflegetagegeldversicherung können die Leistungen der sozialen und privaten Pflegepflichtversicherung individuell ergänzt werden. Abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit wird der vertraglich vereinbarte Tagessatz ausgezahlt. Darüber hinaus werden auch Pflegekostenversicherungen als Ergänzung der Pflegepflichtversicherung angeboten, die einen Teil der verbleibenden Restkosten bei häuslicher und/oder stationärer Pflege ersetzen.
Die Beiträge für Pflegezusatzversicherungen sind als Sonderausgaben im Rahmen der Vorsorgehöchstsätze absetzbar, nach dem 31.12.1957 geborene erhalten hierfür einen zusätzlichen Freibetrag in Höhe von EUR 184,06 p.a. Außerdem können pflegebedingte Aufwendungen als "außergewöhnliche Belastungen" steuerlich geltend gemacht werden. Stattdessen können auch Pauschbeträge für Pflegepersonen und für Behinderte in Anspruch genommen werden.
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