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Versicherungslexikon |
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Policendarlehen
Die Beleihung einer Lebensversicherungspolice nennt man Policendarlehen.
Eine Lebensversicherung kann bis zur Höhe des Rückkaufswertes beliehen werden.
Damit kann der Versicherungsnehmer ein günstiges Darlehen, auf die zu erwartende Versicherungsleistung aufnehmen. Der Zins richtet sich nach dem Kapitalmarkt.
Im Versicherungsfall, wird das Darlehen mit dem auszuzahlenden Betrag der
Versicherungsleistung verrechnet. Ein Rechtsanspruch auf ein Versicherungsdarlehen
besteht nicht.
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