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Probeantrag

Wenn ein Antragsteller aus gewissen Gründen, wie etwa erheblichen Vorerkrankungen, keinen verbindlichen Antrag stellen möchte, so kann er auch einen Probeantrag stellen, der zwar für beide Parteien nicht verbindlich ist, allerdings auch für niemanden Nachteile bietet. Kann der Antrag, wegen irgendwelcher Vorerkrankungen nur mit einem Risikozuschlag vereinbart werden, dem der Antragsteller nicht zustimmt, dann kommt der Vertrag nicht zustande.

Die Kosten für Arztberichte werden bei einem Probeantrag nur übernommen, wenn es tatsächlich zu einem Vertrag kommt.
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Michael Freund

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