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Rückfallerkrankung Tagegeldversicherung

Die Leistungspflicht des Versicherers setzt grundsätzlich nach Ablauf der tariflichen Karenzzeit ein. Darunter versteht man den vertraglich fest vereinbarten Zeitraum zwischen dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit und dem Tag, ab dem ein Tagegeld beansprucht werden kann. Diese Karenzzeit beträgt z.B. in den Tagegeldtarifen für Arbeitnehmer mindestens 6 Wochen; für diesen Zeitraum besteht eine gesetzliche Lohnfortzahlungpflicht des Arbeitgebers.
Tritt innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach Beendigung einer Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung oder Unfallfolge erneut Arbeitsunfähigkeit ein, werden den Tarifbedingungen einiger Versicherer entsprechend die innerhalb eines darin genannten Zeitraumes nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit (wegen der derselben Krankheit oder Unfallfolge) auf die zurückzulegende Karenzzeit angerechnet; das Tagegeld wird also ggf. bei Rückfallerkrankungen und wiederholter Arbeitsunfähigkeit gezahlt, ohne dass erneut Karenzzeiten zu durchlaufen sind.
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Debora Greifenberg

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