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Rückgewähr

Die Rückgewähr ist die Rückzahlung von Beiträgen durch die Versicherungsgesellschaften an die Versicherungsnehmer. Die Höhe der Rückzahlungen ergibt sich aus der Höhe der erwirtschafteten Überschüsse. In der Lebensversicherung werden diese Überschussanteile den jeweiligen Verträgen erst mit einer zeitlichen Verzögerung gutgeschrieben.
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