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Rückkaufsabzug

Wird eine kapitalbildende Lebensversicherung vor dem vereinbarten Vertragsende gekündigt, so hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf die Auszahlung des Rückkaufwerts. Die Versicherungsgesellschaft darf von diesem Rückkaufswert einen Abzug vornehmen. Dieser Abzug wird in der Regel über die Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Abzugsklausel vereinbart.
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